"Vollzieht die Pilgerfahrt und die Besuchsfahrt (Umrah) für Allah. Wenn ihr jedoch (daran) gehindert werdet, dann (bringt) an Opfertieren (dar), was euch leichtfällt." Quran (2:196)
Begriffserklärung

Al-Umrah bedeutet wörtlich "Der Besuch". Islamisch-rechtlich bezieht sich der Begriff jedoch ausschließlich auf die kleine Pilgerfahrt, die die Muslime nach Makka vornehmen, um bestimmte religiöse Riten in Übereinstimmung mit der Sunna des Propheten Muhammad ﷺ zu verrichten.

Voraussetzungen

Das im Leben eines Menschen einmalige Ausführen der großen Pilgerfahrt (Hadsch) wird für den Einzelnen zur Pflicht, wenn folgende gegeben sind. Diese gelten entsprechend für die Umrah.

Durchführung

Die kleine Pilgerfahrt kann während des ganzen Jahres in weniger als zwei Stunden erledigt werden. Im Gegensatz dazu, wird der Hadsch nur zu einer bestimmten Zeit durchgeführt, nämlich zwischen dem 8. und 13. des Dhul-Hidscha, dem letzten Monat im islamischen Mondkalender. Für mehr Informationen klicken Sie hier:

Stellenwert

Hier finden Sie die wichtigsten Informationen rund um den für jeden Hadsch- und Umrah-Pilger.