Das im Leben eines Menschen einmalige Ausführen der großen Pilgerfahrt (Hadsch) wird für den Einzelnen zur Pflicht, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind. Diese gelten entsprechend für die Umra.

1- Der Islam

Der Hadsch ist eine Pflicht nur für Muslime. Auch ist es nur Muslimen erlaubt, Makkah zu betreten.

2- Gesunder Menschenverstand (Al-'Aql)

Die Volljährigkeit im Islam ist bei Männern mit der ersten Ejakulation und bei Frauen mit der ersten Regelblutung gegeben. Bleibt eine Ejakulation beim Mann oder die Regelblutung bei der Frau aus, so ist die Volljährigkeit bei Erreichen des Alters, in dem diese normalerweise eintreten, erreicht.

3- Volljährigkeit (Al-Bulugh)

Die Fähigkeit umfasst die körperliche sowie die finanzielle Fähigkeit und das Vorhandensein eines Transportmittels sowie eines sicheren Transportweges.

4- Fähigkeit zur Durchführung des Hadsch (Al-Istita'ah)

Der Hadsch ist nur für denjenigen eine Pflicht, der voll zurechnungsfähig und bei gesundem Verstand ist.

5- Die persönliche Freiheit (Al-Hurriyah)
(6- Begleitung eines muslimischen Mahrams: Nur für Frauen)

Nach islamischer Regelung gilt als Mahram für die Frau außer ihrem Ehemann jeder nach islamischer Regelung volljährige, voll zurechnungs-fähige und vertrauenswürdige männliche Verwandte, dem es nach islamischer Gesetzgebung lebenslang verboten ist, diese zu heiraten. Dazu gehören beispielsweise ihr Vater, ihr Bruder, ihr Sohn, der Ehemann ihrer Mutter, der Sohn des Ehemannes ihrer Mutter etc.