Definition vom Tawaf

Tawaf ist die siebenmalige Umkreisung der Kaaba in Mekka. Die folgende Illustration stellt die richtige Reihenfolge und die richtige Umkreisung des Tawaf dar:

Arten von Tawaf
Tawaf Al-Qudum (Ankunftstawaf) / Tawaf der Umra

Tawaf al-Qudum ist der erste Tawaf, der beim Betreten der Masjid al-Haram in Makka von denjenigen ausgeführt wird, die Hadsch Al-Qiran oder Hadsch Al-Ifrad verrichten. Er ist identisch mit dem Tawaf der Umra, mit Ausnahme der Absicht.

Tawaf Al-Ifada

Den Tawaf Al-Ifada zu verrichten ist Pflicht und Voraussetzung für die Gültigkeit des Hadsch. Die Zeit für diesen Tawaf beginnt mit der Zeit für das Werfen der Steinchen am Jamratu-l'Aqabah am 10. Dhu l-Hiddscha. Es ist die Sunnah, diesen Tawaf bis zum Sonnenuntergang vollzogen zu haben. Derjenige, der die Art des Hadsch des Tamatu' gewählt hat, verrichtet zudem auch den Sa'ii nach Beendigung des Tawaf Al-Ifada. Dies gilt auch für denjenigen, der die Art des Hadsch des Qiran oder Ifrad gewählt hat und seinen Sa'ii noch nicht zusammen mit dem Ankunftstawaf verrichtet hat. Nach dem Vervollständigen des Tawaf Al-Ifada ist der Ihram-Zustand nun vollständig aufgehoben. Der Tawaf Al-Ifada muss nicht zwingend am 10. Tag des Monats Dhu l-Hiddscha verrichtet werden und kann auch zu einem späteren Zeitpunkt oder zusammen mit dem Abschiedstawaf erfüllt werden. Jedoch ist zu beachten, dass man den Ihram-Zustand des Hadsch erst vollständig mit der Erfüllung des Tawaf Al-Ifada verläßt, was bedeutet, dass bis zu dessen Erfüllung Geschlechtsverkehr verboten bleibt.

Tawaf Al–Wada' (Abschiedstawaf)

Derjenige, der die Riten des Hadsch erfüllt hat, muss direkt vor der Abreise den Tawaf Al-Wada' vollziehen, wenn er Makkah verlassen will. Dieser Abschiedstawaf vervollständigt die große Pilgerfahrt (Hadsch) und ist Pflicht. Erfüllt man diese Pflicht nicht, muss ein Schlachtopfer erbracht werden. Frauen, die ihre Regelblutung oder Nachgeburts-blutungen haben, sind von der Pflicht des Tawaf Al-Wada' ausgenommen. Kranke und Schwache jedoch müssen diesen Tawaf vollziehen und sind nicht von dieser Pflicht befreit. Allerdings dürfen sie getragen oder im Rollstuhl gefahren werden.


Voraussetzungen für Tawaf
1- Die Absicht (Niyah)

Die richtige Absicht (Niyah) ist Voraussetzung dafür, dass Allah eine gute Tat annimmt und diese uns am Jüngsten Tag nutzt. Jede gute Tat soll einzig und allein für die Zufriedenheit und das Wohlgefallen Allahs und in Hoffnung auf Seine Belohnung ausgeführt werden.

2- Zustand der Reinheit (At-Tahaarah)

Voraussetzung für die Gültigkeit des Tawafs ist, dass man sich im Zustand der rituellen Reinheit befindet und Körper wie Kleidung frei von unreinen Dingen sind. Da der Tawaf vom Propheten -Ehre und Heil auf ihm- mit dem Gebet verglichen wurde, gelten dieselben Regeln bezüglich der Reinheit wie für das Gebet. Deshalb ist es Frauen mit Regelblutung oder Nachgeburtsblutung nicht erlaubt, den Tawaf zu verrichten.

3- Bedeckung der 'Aurah (zu bedeckende Teile des Körpers)

Da der Tawaf vom Propheten -Segen und Heil auf ihm- mit dem Gebet verglichen wurde, ist es für die Gültigkeit des Tawafs Pflicht, den Körper so zu bedecken, wie er im Gebet bedeckt werden muss. Hinweis: Als 'Aurah des Mannes gilt sein Körper ab dem Bauchnabels bis zum Knie. Als 'Aurah der Frau gilt allgemein vor fremden, nicht-mahram Männern ihr gesamter Körper inklusive Gesicht und Hände.

4- Ausführung des Tawafs innerhalb der Al-Haraam Moschee

Der Tawaf muss innerhalb der Masjid Al-Haram ausgeführt werden. Dabei ist es für die Gültigkeit des Tawafs unerheblich, wie weit der Abstand zur Kaaba ist.

5- Ausführung des Tawafs mit der Kaaba zur Linken

Für die Gültigkeit des Tawafs ist Voraussetzung, dass die Kaaba sich bei seiner Ausführung ständig zur Linken befindet.

6- Vervollständigung von sieben Umrundungen

Für die Gültigkeit des Tawafs ist Voraussetzung, dass die Kaba siebenmalig umrundet wird. Begonnen sowie beendet wird der Tawaf am schwarzen Stein (Hajr al-aswad) oder auf der Höhe des schwarzen Steins.

7- Ausführung des Tawafs ohne Unterbrechung

Der Tawaf darf ohne zwingende Notwendigkeit nicht unterbrochen werden. Wird er es doch, so muss der gesamte Tawaf erneut ausgeführt werden. Besteht aber eine zwingende Notwendigkeit, so kann der Tawaf dort fortgeführt werden, wo er unterbrochen wurde.

Zu dem Tawaf gehören auch Sunan die jedoch keine zwingende Pflicht darstellen.