Nach dem Werfen der Steinchen am Jamratu-l 'Aqabah erbringt man das Schlachtopfer, wenn dies aufgrund der entsprechenden Hadsch-Art notwendig ist (bei Hadsch Al-Ifrad nicht notwendig). Das Schlachtopfer gilt als erbracht, wenn man entweder ein Schaf schlachtet, oder ein siebtel eines Kamels oder ein siebtel einer Kuh erbringt. Wem es nicht möglich ist, ein solches Schlachtopfer zu erbringen, der muss drei Tage während des Hadsch fasten und sieben Tage, wenn er nach Hause zurückgekehrt ist. Wenn man nicht selbst schlachtet, genügt es, bei der Schlachtung dabei zu sein.